Ausführlicher Bericht aus dem Bau- Energie-, Verkehr- und Umwelt- Ausschuss 3. Dezember 20189. Dezember 2018 Unser sachkundiger Bürger Volker König berichtet ausführlich aus der BEVU- Ausschuss- Sitzung vom 21.11.2018 Warum die Ablehnung eines Antrags ein kleiner Erfolg sein kann Am 21. November tagte der Ausschuss für Bauen, Energie, Verkehr und Umwelt und entschied über einen Antrag, den wir zusammen mit SPD und GUT eingebracht hatten. Es ging um Vorgärten. Plakativ forderten wir, bei neuen Baugebieten „Steingärten“ zu verbieten. Natürlich ist uns klar, dass wir durch die Pflicht zur Begrünung von Vorgärten (auf die der Antrag letztlich hinaus läuft) weder das Feinstaubproblem noch das Insektensterben messbar beeinflussen können, obwohl begrünte Flächen sowohl Feinstaub binden als auch Insekten eine Lebensgrundlage bieten. Der Antrag ist vielmehr der Beginn einer Reihe von notwendigen Veränderungen. Wie schon erwartet, waren Verwaltung und CDU-UWT-FDP-Mehrheit dagegen. Vorschriften, argumentierte Bürgermeister Goßen, müssten kontrolliert werden und Verstöße sanktioniert, sonst müsse man sie gar nicht erst erlassen. Zugegeben – im Prinzip hat er Recht. Aber Vorschriften für Vorgärten gibt es in Tönisvorst längst. Die maximale Höhe der Einfriedung des Vorgartens, sowohl durch Hecken als auch durch Bauwerke wie Zäune, Mauern oder Gabionen, ist in Gestaltungssatzungen vorgeschrieben. Typischerweise liegt die Grenze in Tönisvorst bei 50 Zentimetern Höhe. Tatsächliche Sanktionen wegen Verstößen gegen diese Vorschriften sind unserer Fraktion keine bekannt. Schließlich halten sich nahezu alle Bürgerinnen und Bürger an die Vorschriften. Wenn mal einzelne Nachbarn ihr Küchenfenster hinter einer 2 Meter hohen Hecke verstecken wollen, dann ist das halt so und wir kommen damit klar. Und wenn man schließlich feststellt, dass auf ziemlich jeder Straße so ein Nachbar wohnt, wird klar, dass die Stadt offensichtlich gar keine nennenswerten Kontrollen durchführt und daher auch keine Sanktionen anfallen. CDU, UWT und FDP wollten die Bürgerinnen und Bürger keineswegs in bevormunden, weshalb sie dem Antrag nicht zustimmten. Die vorhandenen – und nicht weniger bevormundenden – Vorschriften aufzuheben war aber auch nicht mehrheitsfähig. Dass in Straßen, in denen jeder dritte oder vierte „Vorgarten“ gepflastert wird und als Stellplatz dient, vielleicht der Stellplatzschlüssel des Bebauungsplans unrealistisch war, hielten sie auch für Unsinn. Dabei besteht Handlungsbedarf. Dass die Bestände vieler Fluginsekten gerade massiv zurückgehen, hat sich offenbar auch bei der CDU herumgesprochen. Dadurch entsteht auch eine Unterbrechung in der Nahrungskette. Wenn wir uns in unseren Gärten am Gesang von Vögeln erfreuen wollen, dann müssen wir ihnen auch dort einen gedeckten Tisch anbieten – und in der Aufzuchtphase brauchen die meisten Singvögel eben Insekten und deren Larven. Und dazu sind Thuja und Kirschlorbeer, die ausgerechnet zu den beliebtesten Hecken gehören, alles andere als geeignet. Der NABU bezeichnet den Kirschlorbeer als hochgiftige, ökologische Pest, eine grün gestrichene Betonmauer sei für die Natur wertvoller. Schaut man sich in unseren Nachbarstädten um, dann stellt man fest, dass man dort weiter ist. „Zur Eingrünung des Plangebietes sind Einfriedungen nur in Form von Schnitthecken aus heimischen Gehölzen mit den Arten Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Stechpalme (Ilex aquifolium), Weißdorn (Crataegus monogyna), Liguster (Ligustrum vulgare) oder Eibe (Taxus baccata) bis zu einer Höhe von max. 1,8 m zu verwenden.“ ist beispielsweise in der Karl-Lange-Straße in Willich vorgeschrieben. Aber in Tönisvorst ist eben alles anders und die Fraktionen von CDU, UWT und FDP haben nun mal eine Mehrheit von einer Stimme und den Antrag abgelehnt. Verhindern konnten sie allerdings nicht, dass er auch in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses, der die Bebauungspläne vorbereitet, auf die Tagesordnung kommt. Immerhin schlug die CDU vor, auf der Beach-Wiese einen Teil als Wildblumenwiese zu gestalten, und zu prüfen, ob die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern Setzlinge einheimischer Arten zur Verfügung stellen kann. Sie griffen also thematisch einen Antrag auf, den wir in der Märzsitzung des Ausschusses gestellt haben. Die CDU bewegt sich also, wenn auch im Zeitlupentempo.