Der Flughafen Düsseldorf hat 2015 beantragt, seinen Flugverkehr um ein Drittel zu erhöhen. Aktuell rechnet er aber mit »nachhaltig weniger Verkehr« und möchte daher ein Viertel der Belegschaft entlassen. Dennoch läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Flughafens weiter.
Auch Bürger*innen aus Tönisvorst wären von der Kapazitätserweiterung ganz unmittelbar betroffen, denn mit der Erweiterung von 45 auf 60 Starts pro Stunde sind vor allem deutlich mehr Flugbewegungen in den frühen Morgenstunden verbunden.
Die Auslegung der nach Einwendungen aktualisierten Unterlagen erfolgt nun gerade zu einer Zeit, wo die Einsichtnahme durch pandemiebedingte Maßnahmen erschwert wird. Wie im Tönisvorster Amtsblatt vom 23.4. berichtet, liegen die Unterlagen auch bei der Stadtverwaltung Tönisvorst aus oder können auf der Website vom Landes-Verkehrsministerium abgerufen werden.
Wir rufen dazu auf vom Bürgerrecht Gebrauch zu machen und Einwendung gegen das Planfeststellungsverfahren zu erheben. Ziel der Politik kann in Zeiten des Klimawandels nicht sein, den Flugverkehr zu stärken. Vielmehr müssen mehr Mittel zum Ausbau der Schiene aufgewandt werden.
In Einwendungen kann man geltend machen, wie persönliche Belange durch die geplante Kapazitätserweiterung beeinträchtigt werden. Die Einwendung muss schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 26.06.2020 unter Angabe des Aktenzeichens 26.01.01.01-PFV DUS bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf oder bei der Stadt Tönisvorst, eingegangen sein und muss sich auf die Inhalte der vor Ort oder im Internet ausgelegten Unterlagen beziehen.
(In Abstimmung mit den GRÜNEN in Willich)
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