Grüne FAQs

Wann sind eigentlich die GRÜNEN entstanden? Und weshalb gibt es eine Frauenquote? Die wichtigsten Fragen an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden hier beantwortet.

Der Name lag für die Parteigründerinnen und -gründer recht nahe. Wie in der ersten Frage schon beschrieben, sind wir nicht zuletzt aus der Umweltbewegung der 70er Jahre entstanden. Grün ist ganz klar die Farbe, die man mit Natur, mit Umwelt, mit Ökologie assoziiert. In Kanada wurde 1971 Greenpeace gegründet – auch hier taucht das „Grün“ bereits im Namen auf. Damit man bei Kommunal- oder Landtagswahlen antreten konnte, bildeten Bürgerinitiativen Ende der 70er grüne Listen. Die Festlegung des Parteinamens DIE GRÜNEN erfolgte dann auf dem Gründungsparteitag.
In der DDR forderten „Demokratie Jetzt“, „Neues Forum“ und die bereits im Januar 1986 gegründete „Initiative Frieden und Menschenrechte“ und auch andere Gruppen einen demokratischen Wandel. Sie trugen entscheidend zum Ende der SED-Herrschaft bei. Zu den ersten freien Volkskammerwahlen im März 1990 schlossen sich diese drei Gruppen zum Bündnis 90 zusammen. Im Spätherbst 1989 gegründete sich auch in der DDR eine Grüne Partei. Am 3. Dezember 1990 schlossen sich DIE GRÜNEN aus Ost- und Westdeutschland zusammen. 1993 erfolgte dann der endgültige Schritt, der zum aktuellen Parteinamen führte: Der Zusammenschluss der GRÜNEN und BÜNDNIS 90.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine junge Partei. Unsere Wurzeln liegen in der Umwelt-, der Friedens-, der Anti-Atom- und der Frauenbewegung der 1970er Jahre, die man zusammenfassend auch Neue Soziale Bewegungen nennt. Es ist uns gelungen, wovon jede Jugend träumt: Die erstarrte Gesellschaft, die wir vorfanden, in Bewegung zu bringen. Wir haben von Anfang an Politik mit Blick auf zukünftige Generationen gemacht. Der außerparlamentarische Protest fand in den Parlamenten kaum Beachtung. Forderungen und Vorschläge wurden von den etablierten Parteien ignoriert. Am 16./17. März 1979 gründeten rund 500 Delegierte aus verschiedenen Initiativen anlässlich der Europawahl das Listenbündnis DIE GRÜNEN, das als „Sonstige politische Vereinigung (SPV)“ zur Wahl antrat. Die Bundespartei DIE GRÜNEN wurde am 12./13. Januar 1980 in Karlsruhe gegründet. Der Kreisverband Viersen gründete sich am 18. Dezember 1981. Nach der Wende, 1993, haben sich die im Bündnis 90 zusammengeschlossenen Bürgerrechtsbewegungen der ehemaligen DDR und die westdeutschen GRÜNEN zur jetzigen Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinigt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind keine zentralistische Partei in der von oben vorgeschrieben wird, was an der Basis zu tun ist. Vielmehr haben der Kreisverband und die Ortsverbände einen großen Gestaltungsspielraum für ihre Politik – sie haben sogenannte Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Wir meinen, Parteien können nur dann glaubwürdig für eine demokratische Politik eintreten, wenn auch ihre Strukturen und Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch sind. So sind wir z.B. die einzige Partei bei welcher der Kreisverband ganz direkt Delegierte in unser höchstes Entscheidungsgremium, die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), und die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) entsenden. Bundesweit sind wir in 16 Landesverbänden, 450 Kreisverbänden und über 1700 Ortverbänden organisiert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die erste Partei in Deutschland, die auf die Quote gesetzt hat. Dass bei uns Frauen erfolgreich in der ersten Reihe Politik machen, verdanken wir nicht zuletzt dieser Tatsache. Im grünen Frauenstatut ist festgelegt, dass mindestens die Hälfte aller Ämter und Mandate Frauen zusteht. Bei Wahlen zu Vorständen oder bei der Aufstellung von Listen für Kommunalwahlen werden deshalb die ungerade Plätze von Frauen besetzt – der erste Platz ist also immer einer Frau vorbehalten.
Das wirkt sich auch auf unsere Politik aus: Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer ist eine unserer zentralen politischen Forderungen und da gibt es noch viel zu tun. Wir wollen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Frauen im Berufsleben gleiche Chancen haben, und auch dafür, dass im Alltagsleben Berufs- und Familienarbeit gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann.

Partei und Fraktion sind organisatorisch getrennt. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Personen mit ähnlichen politischen Überzeugungen. Da es unterschiedliche Interessen in der Gesellschaft gibt, gibt es auch unterschiedliche Parteien. Sie organisieren sich in Parteigliederungen (Bundesverband, Landesverbände, Kreisverband, Ortsverbände) und suchen in ihrem jeweiligen Rahmen Lösungen für gesellschaftliche Probleme und beschließen inhaltlichen Positionen. Auf Ortsebene ist unser höchstes beschlussfassendes Gremium die Mitgliederversammlung. Die Ortsgeschäftsstelle als Parteizentrale ist Sitz des Vorstandes, Tagungsort für Parteigremien, Ort für Pressekonferenzen und andere Veranstaltungen.
Fraktionen dagegen sind Organe des Parlaments, also des Kreistags und der Stadträte. Sie bestehen aus gewählten „Abgeordneten“. Um eine Fraktion zu bilden müssen sich mindestens drei Abgeordnete einer Partei zusammenschließen. In einer Fraktion wird die aktuelle politische Arbeit erledigt.

Grundsätzlich ist die Finanzierung der politischen Parteien im Parteiengesetz geregelt. Sie finanzieren ihre Arbeit aus Eigeneinnahmen (Mitgliedsbeiträge, Beiträge von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Spenden und sonstigen Einnahmen) sowie der staatlichen Grundfinanzierung. Dabei darf der staatliche Zuschuss höchstens so hoch sein wie die Eigeneinnahmen.
Die Annahme von Spenden unterliegt ebenfalls den Regelungen im Parteiengesetz. Wir selbst legen strengere Maßstäbe an und haben uns seit 2006 in einem eigenen Spenden-Codex gegeben. Der Bundesverband veröffentlicht außerdem seit Juli 2012 alle Sponsoringverträge für Veranstaltungen (Parteitage).

Die Erarbeitung eines Wahlprogramms beginnt lange vor dem Wahljahr. Viele Einzelpositionen werden bereits im Vorfeld diskutiert, geklärt oder aktualisiert. Ungefähr ein Jahr vor der Programmmitgliederversammlung nimmt eine Schreibgruppe ihre Arbeit auf. Sie verfasst einen ersten Programmentwurf und legt ihn dem Vorstand vor. Dieser berät, bringt Korrekturen an und beschließt dann die Fassung, die der Partei und der Öffentlichkeit präsentiert wird. Zugleich ist dieser Entwurf auch Leitantrag für den Programmparteitag.
Danach beginnt eine breite Debatte in Parteigremien und unter den Mitgliedern. Das Resultat sind zahllose Vorschläge für Ergänzungen, Umformulierungen oder auch Streichungen. Diese werden in der Parteizentrale als Änderungsanträge an die Programmmitgliederversammlung eingereicht. Auf der Mitgliederversammlung werden dann die Anträge befasst; es wird Text eingearbeitet, geändert oder gestrichen und am Ende des Versammlung steht das Programm als Gemeinschaftsprodukt.